Haustiere im Familienstatus

Hunde und Katzen im Familienstand. Informationen und Rechnung.

Können Haustiere in den Familienstatus von Personen aufgenommen werden?

Im Italien, über 55% der Bevölkerung, hat ein Zuhause Haustier und es ist bekannt, wie sehr diese tatsächlich zu Göttern werden Familienmitglieder.

Daher die Idee vonItalienischer Verband zum Schutz von Tieren und der Umweltdie seit mehreren Jahren eine Initiative mit dem Ziel durchführt, Haustiere in unserer Familienstand genug, um sie in jeder Hinsicht zu Familienmitgliedern zu machen.

Kurz gesagt, gib ihnen auch unsere Nachname was dann zu einem weiteren werden würde Tierschutz-Tool, wie der Verband erklärt:

Geben Sie unseren Haustieren unseren Nachnamen und fügen Sie unseren Nachnamen bei der Registrierung des Mikrochips zu den Daten zu unserem Hund, unserer Katze, Ihrem Frettchen oder unserem Pferd hinzu, damit unser Haustier bei uns und unserer Familie leicht identifizierbar ist.

Eine Initiative, die neben dem oben genannten Vorteil noch einen weiteren sehr wichtigen Punkt hervorbringen würde:

Das Hauptziel bleibt, dass Tiere vom Gesetz als fühlende Wesen anerkannt werden, und zunächst geben wir unsere vierbeinige Freunde die Möglichkeit, konkret in unsere Familie einzutreten, und zwar auf die gesetzlich vorgeschriebene Weise: Geben Sie ihnen unseren Nachnamen.

Hier ist der Vorschlag von Lorenzo Croce, Präsident von Aidaa:

Bei der Anmeldung unseres Vierbeiners im Standesamt bitten wir um die Angabe unseres Nachnamens.

Zum Beispiel habe ich beschlossen, meiner Katze meinen Nachnamen hinzuzufügen, der in ihrem Veterinärheft genannt wird Michele Croce Katze.

Was wir klarstellen wollen ist, dass meine Katze meinen Nachnamen trägt, weil sie für mich total zu meiner Familie gehört.

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Auf jeden Fall ist der Verein Umgebung präsentiert als Gesetzesvorschlag um eine direkte Verbindung zwischen den Familienstand jedes Adoptierenden/Eigentümers und derHunderegister mit dem sog Internetservicedie von jedem zur Verfügung gestellt werden Region, gemäß den Richtlinien des Abkommens vom 24. Januar 2013 zwischen Regierung, Regionen ist Autonome Provinzen Trient und Bozen, Provinzen, Gemeinden und Berggemeinden in Gegenstand der Identifizierung und Registrierung von Haustieren.

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