Ecobonus 2020 Ratgeber: So funktioniert der Energiesparbonus

Ecobonus 2020: Profitieren Sie vom Energiesparbonus. Wie es funktioniert, Abzugssätze, wer Anspruch darauf hat, welche Leistungen es gibt und wie man Zahlungen leistet.

Nutzen Sie die Vorteile neuer Ökobonus 2020 für diejenigen, die Interventionen durchführen, die das Niveau von erhöhen sollen Energieeffizienz von Immobilien.

Eine staatliche Maßnahme, die sich an alle Kategorien von Steuerzahlern richtet, um davon zu profitieren Einkommensteuer und IRES-Abzüge über die für die Arbeiten anfallenden Kosten.

Das Energiesparbonus 2020 es obliegt dem Eigentümer, Mieter oder Nutznießer der Immobilie. Hier sind alle Details, um die von der italienischen Regierung bereitgestellten Anreize zu nutzen.

Ökobonus 2020 was es ist

Der Öko-Bonus 2020 richtet sich an alle Steuerzahler, die Arbeiten zur Steigerung der Energieeffizienz von Gebäuden durchführen. Im Gegenzug ist einer fällig Abzug eines Teils der Aufwendungen, die durch die Einkommensteuern von natürlichen Personen oder Unternehmen entstehen.

Energiesparbonus: wem gehört er

Die Steuererleichterung kann von Steuerpflichtigen beantragt werden, die Eigentümer der Immobilie sind. Nicht nur die Eigentümer aber auch Eigentumswohnungen, Mieter und Kreditnehmer.

Der Abzug steht auch dem Familienangehörigen zu, der mit dem Eigentümer zusammenlebt oder Eigentümer des Grundstücks ist, wie z.

Ökobonus 2020: Vorteile

Die Vorteile aus dem Ökobonus 2020 entsprechen einem Steuerabzug von 50 % bis 85 % der für die Arbeiten angefallenen Kosten. Darin enthalten sind sowohl Kosten für Energiesparmaßnahmen als auch professionelle Dienstleistungen.

Energie-Neuqualifizierungsbonus 2020: 65% Abzug

Dort Abzug von 65%, bei Eingriffen, die das Niveau der Energieeffizienz von bestehenden Gebäuden erhöhen, betrifft dies die folgenden Kategorien von Arbeiten:

  • thermische Verbesserung der Immobilie (Dämmung, Bodenbelag, Eingriffe an Fenstern und Einbauten).
  • Begrenzung des Energiebedarfs zum Heizen.
  • Kauf und Installation von Sonnenschutz.
  • Installation von Sonnenkollektoren.
  • Austausch von Winterklimaanlagen.
  • Kauf und Installation von Multimediageräten zur Fernbedienung für die Warmwasserbereitung, Heizungs- und Klimaanlagen für Wohnungen.
  • Kauf von kondensierenden Heißlufterzeugern.
  • Austausch von Winterklimaanlagen durch Geräte mit integrierter Wärmepumpe mit Brennwertkessel.
  • Kauf und Installation von Blockheizkraftwerken als Ersatz für bestehende Anlagen.

Energie-Neuqualifizierungsbonus: 50% Abzug

Dort Abzug in Höhe von 50% ist stattdessen für folgende Ausgaben zulässig:

  • Kauf und Einbau von Fenstern, einschließlich Fensterrahmen und Sonnenschutz.
  • Kauf und Installation von Winterklimaanlagen mit Wärmeerzeugern auf Basis von Biomasse-Brennstoffen.
  • Ersatz von Winterklimaanlagen durch Anlagen mit Brennwertkesseln mit Mindestwirkungsgrad der Klasse A.

Energiesparbonus 2020: Eigentumswohnungsinterventionen

Für Eingriffe, die in Eigentumswohnungen, bis 31. Dezember 2021 sind höhere Abzüge vorgesehen. Insbesondere für Arbeiten an Gebäuden in den seismischen Zonen 1, 2 und 3 mit einer Verringerung des seismischen Risikos und gleichzeitiger energetischer Neuqualifizierung sind sie gleich:

  • 80%, wenn Sie in eine niedrigere Risikoklasse wechseln.
  • 85%, wenn die Änderung zwei niedrigere Risikoklassen betrifft.

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Die Abzüge betragen 70 % oder 75 % je nach Optimierungsstufe der Energieeffizienz, wie unten beschrieben:

  • 70 % für Arbeiten im Zusammenhang mit der Gebäudehülle (Dächer, Fußböden), die einen Anteil von mehr als 25 % der Bruttoausbreitungsfläche aufweisen.
  • 75% für Eingriffe, die die Energieeffizienz im Winter und im Sommer erhöhen.

Ökobonus 2020: Raten und maximale Abzüge

Die Abzüge sind unterteilt in 10 Jahresraten in gleicher Höhe. Sie sind unterschiedlich hoch, wenn die Arbeiten eine einzelne Liegenschaftseinheit oder Eigentumswohnungen betreffen.

Um den Zuschuss zu erhalten, ist es erforderlich, dass die Arbeiten an bestehenden Immobilieneinheiten und Gebäuden durchgeführt werden, unabhängig von der Katasterkategorie, zu der sie gehören.

Das maximale Abzüge erlaubt sind je nach Art des Eingriffs unterschiedlich:

  • energetische Sanierung von Bestandsgebäuden → 100.000 Euro
  • Installation von Sonnenkollektoren zur Warmwasserbereitung → 60.000 Euro
  • Austausch von Winterklimaanlagen durch Luft- oder Wasser-Brennwertkessel → 30.000 Euro

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Für die Arbeiten an den gemeinsamen Teilen der Eigentumswohnungen mit einem Abzug von 70 oder 75 % gilt eine maximale Ausgabengrenze von 40.000 Euro. Für die gleichen Eingriffe mit einem Abzug von 80 oder 85%, ein Betrag von nicht mehr als 136.000 Euro multipliziert mit der Anzahl der Einheiten der Immobilie.

Ecobonus 2020: Unterlagen zu senden

Innerhalb der Frist von 90 Tage ab Abschluss der Arbeiten müssen folgende Dokumente auf dem Portal "Enea Steuerabzüge" übermittelt werden:

  • Energieausweis (nicht erforderlich für den Einbau von Sonnenkollektoren, Austausch von Fenstern und Winterklimaanlagen, Kauf und Einbau von Sonnenschutz).
  • Informationsblatt zu den durchgeführten Arbeiten.

Sie kann per Einschreiben mit einfacher Quittung an folgende Adresse gesendet werden: ENEA - Abteilung Umwelt, globaler Wandel und nachhaltige Entwicklung Via Anguillarese 301 - 00123 Santa Maria di Galeria (Rom).

Als Referenz ist "Steuerabzüge - Energierequalifizierung" anzugeben. Nach Erhalt der Unterlagen sendet Enea dem Steuerzahler eine Bestätigungs-E-Mail.

Energiesparen: So bezahlen Sie

Steuerzahler, die nicht besitzen geschäftliches Einkommen müssen die anfallenden Kosten per Bank- oder Postüberweisung bezahlen. Inhaber von gewerblichen Einkünften haben eine solche Verpflichtung nicht. In diesem Fall kann der Spesennachweis durch andere geeignete Nachweise, wie zum Beispiel einen Kreditkartenbeleg, ersetzt werden.

Bei der Zahlung per Bank- oder Postüberweisung sind folgende Daten anzugeben:

  • Zahlungsgrund, mit Angabe des Gesetzes (16-bis - Präsidialerlass 917/1986).
  • Steuernummer des Begünstigten des Abzugs.
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder Steuernummer des Unternehmens oder Gewerbetreibenden, an das die Zahlung erfolgt.

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