Konformitätserklärung für Systeme Ministerialdekret 37/08: Normen und herunterladbares Modell

Dm 37/08 Konformitätserklärung für Elektro-, Gas- und Thermosanitärsysteme: Gesetzgebung, Verpflichtungen, Kosten, vorzulegende Dokumentation, PDF-Modell zum kostenlosen Download.

Es ist ein grundlegender Aspekt zu prüfen, ob Ihre Elektro- oder Gasanlage tatsächlich sicher ist. Daher ist es notwendig, die Konformitätserklärung oder Konformität Ihres Systems.

Das Ministerialdekret Nr. 37 vom 22. Januar 2008 regelt die Tätigkeit von Anlageninstallation in Gebäuden, wobei spezielle Modelle vorgesehen sind, die von einem qualifizierten Installateur ausgestellt werden.

Eine Reihe von Regeln für die Eingriffe in die Gebäude und das zugehörige Zubehör. Lassen Sie uns herausfinden, wie es funktioniert, die Verpflichtungen, So laden Sie eine PDF-Vorlage kostenlos herunter und alles rund um die Konformitätserklärungen für die verschiedenen Anlagentypen.

Dm 37 08 Konformitätserklärung: was es ist

Nach Abschluss der Arbeiten und Überprüfung der Funktionsfähigkeit des Systems stellt der Installateur dem Kunden die „Konformitätserklärung“ in voller Übereinstimmung mit der geltenden Gesetzgebung aus. Es kann auch vom technischen Leiter des Unternehmens geliefert werden.

Auch bekannt als "ich sage", Bei der Installation einer neuen Anlage ist ein Dokument erforderlich, das bescheinigt, dass der zuständige Techniker die von den einschlägigen Gesetzen vorgesehenen Maßnahmen getroffen hat. Sie kann auch für eine bestehende Anlage beantragt werden (Konformitätsbescheinigung).

Konformitätserklärung 37 08 ausfüllbares pdf

Wir melden den Link zum Herunterladen der Muster der Konformitätserklärung 37 08 ausfüllbares pdf die Sie auf Ihrem PC speichern und bei Bedarf ausdrucken können: Formular zur Anlagen-Konformitätserklärung.

Pflanzenklassifizierung

Die Ausstellung der Konformitätserklärung ist bei der Installation von Anlagen innerhalb von Gebäuden unabhängig von der beabsichtigten Nutzung des Gebäudes selbst eine notwendige Handlung. Sie werden wie folgt klassifiziert:

  • Erzeugung, Umwandlung, Transport, Verteilung, Nutzung von Elektrizität
  • Schutz vor atmosphärischen Entladungen
  • Automatisierung von Türen, Toren und Schranken
  • Radio- und Fernsehsysteme, Antennen und elektronische Systeme
  • Heizung, Klimaanlage, Klimaanlage und Kühlung
  • Wasser- und Sanitärsysteme
  • Verteilung und Nutzung von Gas
  • Hebesysteme für Personen oder Sachen mittels Aufzüge, Hebezeuge, Rolltreppen
  • Brandschutzsysteme.

Nach Abschluss der Arbeiten ist der Installateur verpflichtet, die Konformitätserklärung von Anlagen indem Sie das entsprechende Formular ausfüllen.

Welche Voraussetzungen sind für die Ausstellung der Konformitätserklärung erforderlich?

Die im . registrierten Unternehmen Handelsregister oder in„Landesregister der Handwerksbetriebe“. Artikel 3 des Dekrets sieht vor, dass der einzelne Unternehmer, der gesetzliche Vertreter oder der technische Leiter des Unternehmens über eine Reihe von Anforderungen verfügt:

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  • Abschluss in technischen Fächern einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule.
  • Abschluss oder Abschluss der Sekundarschule, mit Ausbildung bei einer staatlichen oder gesetzlich anerkannten Stelle. Praktikum für mindestens zwei ununterbrochene Jahre in einem Unternehmen der Branche.
  • Titel oder Zeugnis, das als Ergebnis einer Berufsausbildung mit Dienstleistungen für mindestens vier aufeinanderfolgende Jahre erworben wurde, die in einem Unternehmen der Branche beschäftigt sind.
  • Arbeitsleistung, bei einem in der gleichen Branche wie der Installateur zugelassenen Unternehmen, für mindestens drei Jahre als Fachkraft in den Tätigkeiten Montage, Umbau, Erweiterung, Anlageninstandhaltung.

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Daraus geht hervor, dass es vor der Unterzeichnung eines Arbeitsverhältnisses angemessen ist das Vorliegen der technisch-beruflichen Voraussetzungen überprüfen. Es sollte daran erinnert werden, dass das Vertrauen auf Unternehmen, die nicht zur Installation von Systemen autorisiert sind, zu hohen Strafen führt, wie unten im entsprechenden Abschnitt beschrieben.

Wann ist die Konformitätserklärung erforderlich?

Die Ausstellung der Konformitätserklärung ist zwingend erforderlich, wenn eine neue Anlage installiert, eine bestehende Anlage erweitert oder eine außerordentliche Wartung durchgeführt wird. Im Einzelnen muss beantragt werden für:

  • die neu gebauten Anlagen
  • den Anschlussbetrieb neuer Strom-, Gas- und Wasserversorger
  • teilweise Modifikation des Systems
  • Brandschutzpraktiken

Für die normale Wartung es besteht keine Verpflichtung zur Erstellung der Bescheinigung.

Anlagenbau

Der Bau der Systeme muss nach den Regeln der Technik und in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der geltenden Vorschriften erfolgen, wobei die Verantwortung für die Genauigkeit der Eingriffe übernommen wird. Die Arbeiten müssen in voller Übereinstimmung mit den Gesetzen derUNI (Italienisches Nationales Vereinigungsorgan), del CEI (Italienischer Elektrotechnischer Ausschuss) oder Regulierungsbehörden von EU-Ländern.

Einzureichende Unterlagen

Hier sind die obligatorische Anhänge Konformitätserklärung des Wasser- und Sanitärsystems:

  • Anlagendesign.
  • Liste der verwendeten Materialien.
  • Verweis auf zuvor erstellte Konformitätserklärungen.
  • Planimetrisches Diagramm des Projektplans.
  • Eintragung bei der Handelskammer des ausführenden Unternehmens oder Kopie der Bescheinigung über die technischen Voraussetzungen für Berufstätige.

Die administrative und technische Dokumentation, das Gebrauchs- und Wartungshandbuch sind aufzubewahren. Im Falle einer Übergabe des Gebäudes aus irgendeinem Grund ist es erforderlich, diese dem Berechtigten zu übergeben. Eine Kopie der Dokumente muss auch denjenigen ausgehändigt werden, die die Unterkunft nutzen.

Bauen aus einer Hand

Für die Sanierung und den Einbau neuer Gebäudesysteme, für die bereits ein Betriebsfähigkeitszeugnis ausgestellt wurde, übernimmt der Installateur die Verpflichtung, Konformitätserklärung einreichen, das Projekt oder die Abnahmebescheinigung bei der One-Stop-Shop für den Bau. Dies muss innerhalb von 30 Tagen nach Beendigung der Arbeiten erfolgen.

Pflichten des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich, die Arbeiten an den Anlagen ausschließlich autorisierten Firmen zu übertragen und alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um die gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsstandards zu gewährleisten. Der Kunde übergibt seinerseits innerhalb von 30 Tagen nach Installation einer neuen Versorgung (Gas, Strom, Wasser) in Gebäuden jeglicher bestimmungsgemäßer Verwendung dem Händler eine Kopie der Konformitätserklärung der Anlage.

Sanktionen

Die Nichteinhaltung der Verpflichtungen zur Konformitätserklärung der Systeme führt zur Anwendung von Verwaltungssanktionen darunter von 100 bis 1000 Euro. In den schwersten Fällen erhöht sich die Geldbuße unter Berücksichtigung des Risikogrades und anderer objektiver Faktoren von 1.000 auf 10.000 Euro.

Alle von den Installationsfirmen festgestellten Verstöße werden der zuständigen Behörde mitgeteilt Handelskammer die sie in das Landesregister einträgt. Wenn die Nichteinhaltung dreimal wiederholt wird und es sich um äußerst schwerwiegende Fälle handelt, wird die vorübergehende Aussetzung Eintragung in das Handelsregister oder Register.

Was tun, wenn die Konformitätserklärung fehlt?

Was tun, wenn die Konformitätserklärung nicht mehr vorliegt? In diesem Fall besteht die Möglichkeit, von einem im Berufsregister eingetragenen Techniker, der seit mindestens fünf Jahren im Anlagenbau tätig ist, ein konformes Zertifikat zu verlangen.

Konformitätserklärung der elektrischen Anlage vor 1990

In Bezug auf elektrische Anlagen, die vor dem 13. März 1990 in Wohngebäuden gebaut wurden, gelten sie als gesetzeskonform, wenn sie mit einem Schutz gegen direktes und indirektes Berühren, einer Abtrennung und Abschirmung gegen Überströme und einem Schutzschalter mit einem Bemessungsfehlerstrom von nicht mehr als . ausgestattet sind die Leistung von 30mA. Ansonsten einfach das System mit einem Differenzschalter und die Konformitätserklärung der elektrischen Anlage mit den Regeln der Technik einholen.

Kosten der Anlagen-Konformitätserklärung

Die Kosten für eine Bescheinigung über die Konformitätserklärung der Anlagen sind je nach Art der Arbeiten unterschiedlich. Normalerweise für a elektrisches System Sie liegen zwischen 40 Euro und 80 Euro. Für ein Heizsystem beträgt der Preis pro gasförmigem Brennstoff durchschnittlich 35 Euro pro kW Leistung. Für den Schornstein liegt es zwischen 800 und 1300 Euro, während für den Sanitäranlagen ca. 900/1000 € für jeden Benutzer.

Dies sind Richtpreise, für mehr Genauigkeit ist es besser, ein Angebot von der Firma anzufordern, die Sie mit der Arbeit beauftragen möchten.

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