Sanierung des Eigentumswohnungsdaches: Wer trägt die Kosten?

Das Dach einer Eigentumswohnung ist einer der gemeinsamen Teile eines Mehrfamilienhauses. Nicht alle Eigentumswohnungen sind jedoch verpflichtet, die Kosten für die Reparatur derselben zu tragen. In diesem Artikel verraten wir alle Details, die Sie wissen müssen.

Das Dach der Eigentumswohnung ist aufzählbar zwischen den gemeinsamen Teilen gemäß Artikel 1117 des italienischen Zivilgesetzbuches außer dass ein Titel in der Lage ist kostenlose individuelle Eigentumswohnungen aus dem Miteigentum daran.

Allerdings heißt es nicht, dass Eigentumswohnungen die Reparatur bzw. die Reparaturkosten in Relation zu den Tausendstel-Quoten zahlen müssen. außerordentliche Wartung in Bezug auf das Dach oder die Terrasse der Eigentumswohnung.


Gemeinsamer Teil Eigentumswohnung Dach: Kostenteilung

Ein gemeinsamer Teil sein zum Kosten bezüglich der Instandhaltung, das gleiche muss sein aufgeteilt auf die Eigentumswohnungen in Bezug auf die Tausendsteltafeln.

Jede Eigentumswohnung, also mitmachen zum Gesamtbetrag der Ausgaben nach dem Wert der Tausendstel Ihrer Immobilieneinheit.

Dachreparatur von Eigentumswohnungen: Ist es Sache aller Eigentumswohnungen?

Die Aufteilung von Beträge von Aufwand für Instandsetzung oder Instandhaltung des Eigentumswohnungsdaches ist zu übernehmen es hängt davon ab Pitch- oder Flat-Typ des Dach oder wenn es sich um ausschliessliches Gemeinschaftseigentum zu handeln scheint und darauf abzielt, die gesamte Wohnungseinheit oder einen Teil davon abzudecken.

Wenn der Dach ist eine Oberfläche das gesamte Eigentumswohnungsgebäude wird sein Teil des exklusiven Gemeinschaftseigentums und deshalb alles Eigentumswohnungen müssen etwas bereitstellen teilnehmen beim Wartungskosten in Beziehung zu den Tausendstel.

Dies ist der Fall von Aufteilung zwischen das Eigentumswohnungen des Ausgaben fürdasInstallation des Isoliermantels oder Austausch von Fliesen.


Flachdach-Eigentumswohnung: Wer trägt die Kosten?

Für diese Art der Konformität Eigentumswohnung Dach, die Fläche wird von einer Brüstung begrenzt als Flachdach verstanden. In diesem Fall erstreckt sich die Fläche über das gesamte Gebäude e der Wartungseingriff muss in Tausendstel unterteilt werden zwischen Eigentumswohnungen.

Wenn andererseits solche Oberfläche gehört einer einzigen Eigentumswohnung, es wird an letzterem liegen 1/3 der Kosten und 2/3 an die Eigentümer von zugrunde liegende Eigenschaften Dort Terrasse.

Wenn die Dach nicht deckt das Gebäude ab zum ganze, l'außerordentlicher Wartungseingriff nicht es wird wieder geteilt zwischen Eigentumswohnungen für Tausendstel, aber sie werden ausgebeutet die Tausendstel aus der vertikalen Projektion des Daches.

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Ebenenterrassen: wie die Ausgaben aufgeteilt werden

Bei ebenen Terrassen oder von Artefakten, die nicht abdecken die gesamte Fläche der Eigentumswohnung, mit Einheiten, die teilweise davon bedeckt sind, und anderen Immobilien, die vollständig vom Umfang der Terrasse selbst bedeckt sind, Kosten von außerordentliche Verwaltung wie teilen sie sich?

An diesem Punkt die Kassationsgericht – Zivilsektion mit Urteil Nr. 1451 vom 23. Januar 2014, wonach für die ebenen Terrassen, das Kosten Ich bin geteilt durch 1/3 zum exklusiver Besitzer und für 2/3 an die Eigentümer von Gebäude unterhalb des Gebäudes.

Diese Zuteilung für die Eigentümer der Immobilien unter der Terrasse nicht muss durchgeführt werden auf Tausendstel-Aktien, aber seitens der Immobilie was platziert ist unterhalb der vertikalen Projektion der Terrasse.

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Damit, Eigentumswohnungen, bei denen die Immobilie vollständig von der Terrasse bedeckt ist, sie zahlen höhere ausgaben von Eigentumswohnungen, bei deren Immobilieneinheiten die Terrasse die Immobilieneinheit nur teilweise überdeckt, der Rest von der vertikalen Projektion der Terrasse ausgeschlossen.

Die Eigentumswohnungsaufwendungen für die Instandhaltung oder Instandsetzung des Eigentumswohnungsdaches oder der Eigentumswohnung gehen nicht immer allen Eigentumswohnungen zu.

Die Exklusivität oder Nichtigkeit der Immobilie verbreitet es muss in Bezug auf die Abdeckung identifiziert werden zum ganz oder teilweise des Dach oder der Terrasse in Bezug auf die unter dem Gebäude liegenden Immobilieneinheiten.

Zahlung von beabsichtigte Ausgaben zum Terrasse oder Eigentumswohnungsdach wird zugunsten all dieser Eigentumswohnungen verzichtet deren Immobilieneinheiten unterliegen nicht vollständig der Umfang des Artefakt oder fallen nicht in die vertikale Projektion von dem selben.

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