Oftmals erlebt man diese Szene: Ein geparktes Auto, mit einem kleinen Spalt im geöffneten Fenster und darin ein armer Hund, der vor Angst bellt. Nun, wenn Sie Zeuge dieser Szene werden, wissen Sie, dass die Besitzer dieses Hundes ab heute gesetzlich bestraft werden können. Tatsächlich ist es ein Urteil des Obersten Gerichtshofs, das das Aussetzen von Hunden in Fahrzeugen in jeder Hinsicht als echtes Verbrechen bewertet. Sicher eine wichtige Maßnahme, wenn man bedenkt, dass viele dieser armen Hunde, wie wir zufällig in den Zeitungsberichten lesen, auch im Fahrgastraum von Fahrzeugen getötet werden, vielleicht aufgrund der sehr hohen Temperaturen, die vor allem im Sommer die Wagen. Das Urteil, das das Aussetzen von Tieren in Fahrzeugen als Verbrechen betrachtet, stammt aus der dritten Strafsektion des Obersten Gerichtshofs (Satz 44902), die eine Frau zur Verantwortung gezogen hat, die ihren Hund lange Zeit allein im Auto gelassen hatte und im Straßenverkehr herumstürmte Polizei und ein Tierarzt, die versuchten, das arme Tier zu befreien, zum Fahrzeug. Die Frau hatte nach einer Geldstrafe von 1000 Euro Berufung eingelegt, die später abgelehnt wurde, da die fahrlässige und unsensible Handlung der Frau ein echtes Verbrechen war … Hier ist in dem fraglichen Satz zu lesen: "Der Verdienstrichter hat vorgelegt absolut schlüssig seinen argumentativen Weg zur Unterstützung der Verurteilung des Angeklagten wegen Tierquälerei“. Und wir hoffen, dass dieser historische Satz vielen Menschen, die Hunde besitzen, eine viel respektvollere Haltung gegenüber dem Leben eines wehrlosen Tieres einflößt, das sich für ihn leider nicht aussuchen kann …