Heruntergekommene Tiere retten: Pflicht und ethische Pflicht

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Mit großer Freude wird die Nachricht von allen Vereinen aufgenommen, die sich mit Tierrechten beschäftigen, aber auch von all denen, die sie einfach lieben: Es ist zur Pflicht geworden, den betroffenen Tieren zu helfen. Die Verordnung zur Änderung der Vorschriften der Straßenverkehrsordnung ist daher nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft getreten. Aber was sind die Bestimmungen des Dekrets? In der Praxis sollte jeder Autofahrer versehentlich jede Art von Tier (Hund, Katze, Pferd, Kühe, Schaf, Igel, Fuchs, Wildtiere im Allgemeinen usw.) überfahren, muss anhalten und ihm helfen. Obwohl diese Hilfe zuvor im Kodex vorgesehen, aber nicht präzise formuliert war, wird sie jetzt nicht mehr der Sensibilität und dem Wohlwollen des Einzelnen anvertraut, sondern eine Verpflichtung, deren Nichtbeachtung auch schwere Strafen riskiert. Die Rede ist von Bußgeldern bis zu 500 Euro für diejenigen, die trotz Anwesenheit eines verletzten oder selbst verletzten Tieres nicht umgehend die notwendige Hilfe rufen (Verkehrspolizei oder Polizei, die dann die Aufgabe übernimmt) das diensthabende Veterinärteam zu alarmieren). Tierrechtsverbände und Tierfreunde freuen sich zu Recht, sagten wir. Ja, denn ab heute sind unsere tierischen Freunde endlich in Not und Hilfebedürftigkeit dem Menschen gleichgestellt. Und dann hofft man auch, dass es mit diesem neuen Dekret möglich ist, dem Gewissen mehr Respekt vor den Tieren und das Bewusstsein zu vermitteln, dass sie Lebewesen und keine „Objekte“ sind und daher wie alle anderen pflegebedürftig sind menschliches Wesen.

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